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Wir schaffen Klarheit im Brandschutz.

Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter:

  • Isterhebung des Gebäudezustandes
  • Periodische Überprüfungen der Brandschutzeinrichtungen
  • Erstellung einer Brandschutzordnung
  • Brandschutzunterweisungen
  • Evakuierungs- und Räumungsübungen
  • Führung des Brandschutzbuches

Externe Sicherheitsfachkraft
Jeder Arbeitgeber ab 50 Arbeitnehmern ist lt. ASchG verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. Diese ist im Ausmaß der gesetzlichen Präventivzeiten zu beschäftigen, wie es sich aus den betrieblichen Verhältnissen und Gefahren ergibt, mindestens aber im Ausmaß der Mindesteinsatzzeit.
Als zertifizierte Sicherheitsfachkraft stellen wir für Sie unser Wissen zur Verfügung, damit Sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen, sondern Ihr Betrieb sicher wird.

Nehmen Sie unter office@brandschutz-golser.at Kontakt mit uns auf, wir melden uns umgehend oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 06245 71 701 an.

Golser Technisches Büro GmbH

Brandschutz braucht Profis.